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   VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384   

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VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384 (https://dejure.org/2014,23252)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21.08.2014 - W 1 S 14.30384 (https://dejure.org/2014,23252)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21. August 2014 - W 1 S 14.30384 (https://dejure.org/2014,23252)
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  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Davon ausgehend droht dem Antragsteller erkennbar keine Verfolgung wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, als die Homosexuelle anzusehen sind (EuGH, U.v. 7.11.2013 - C 199/12 bis 201/12 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 7.3.2013 - A 9 S 1873/12 - juris), noch aus anderen Gründen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Die Vollziehung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme darf nur dann ausgesetzt werden, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG v. 14.5.1996, DVBl. 1996, 729).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich auch aus der Gefahr ergeben, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind (BVerwG v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - NVwZ 2007, 12 ff.).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Zum anderen kann sich ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot trotz an sich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betreffende Ausländer diese medizinische Versorgung tatsächlich nicht erlangen kann, z.B. wenn eine notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - DVBl. 2003, 463).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Diese bilden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - zu den Vorläuferregelungen des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG - einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl. 2011, 1565 f.; BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zutreffend anerkannt, dass im Falle einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die den einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, unabhängig vom Vorliegen von Abschiebungsverboten Schutz vor Abschiebung gewährt werden muss (vgl. BVerwG, v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324 ff.; v. 04.06.1996, NVwZ-Beilage 11/1996, 89 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Davon ausgehend droht dem Antragsteller erkennbar keine Verfolgung wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, als die Homosexuelle anzusehen sind (EuGH, U.v. 7.11.2013 - C 199/12 bis 201/12 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 7.3.2013 - A 9 S 1873/12 - juris), noch aus anderen Gründen.
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG v. 20.09.2001, InfAuslR 2002, 146; v. 05.02.1993, InfAuslR 1993, 196).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30427

    Kein Abschiebungsverbot für Afghanen aus der Ostregion; Kabul als interne

    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Diese bilden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - zu den Vorläuferregelungen des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG - einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl. 2011, 1565 f.; BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris).
  • VG Bremen, 02.10.2013 - 4 V 995/13
    Auszug aus VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.30384
    Diese Einschätzung wird von mehreren deutschen Verwaltungsgerichten geteilt (z.B. VG Bremen, B.v. 2.10.2013 - 4 V 995/13.A - juris; VG Dresden, U.v. 7.12.2012 - 3 K 969/12 - juris).
  • VG Dresden, 07.12.2012 - A 3 K 969/12
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